Hysterektomie (Entfernung der Gebärmutter)
Die beiden Wortteile "hyster" und "ektomie" leiten sich aus dem Griechischen ab. Dabei bedeutet "hyster" Gebärmutter bzw. zur Gebärmutter gehörig, und "ektomie" kann mit herausschneiden übersetzt werden. In der Medizin wird also die Entfernung der Gebärmutter als Hysterektomie bezeichnet.
Bei bestimmten Erkrankungen der Gebärmutter kann eine Hysterektomie notwendig sein. Dies kann in folgenden Fällen zutreffen:
- bei Muskelgeschwülsten (Myomen) der Gebärmutter
- bei bedrohlichen Blutungen der Gebärmutter, z.B. durch einen Riss in der Gebärmutterwand, oder bei anderen Komplikationen während oder nach der Geburt
- bei ständig wiederkehrenden Blutungen, wenn lokale Eingriffe wie die Abtragung der gesamten Gebärmutterschleimhaut während einer Hysteroskopie nicht erfolgversprechend erscheinen. Solche Blutungen können durch eine Veränderung der Gebärmutterschleimhaut (Endometrium-Hyperplasie) hervorgerufen werden.
- bei einem Gebärmutterprolaps: Dabei handelt es sich um einen Vorfall der Gebärmutter, bei dem diese teilweise oder vollständig vor den Scheideneingang treten kann. Damit ist meistens auch eine Senkung der Scheide verbunden.
- bei Krebserkrankung der Gebärmutter oder des Gebärmutterhalses
- bei Tumoren des Eierstocks bzw. beider Eierstöcke
Vaginale Hysterektomie
Diese Operation hinterlässt keine sichtbaren Narben, und die Patientin erholt sich nach diesem Verfahren oftmals schneller. Voraussetzung für den vaginalen Eingriff ist eine ausreichende Weite der Scheide, was nach mehreren vorausgegangenen Geburten fast immer gewährleistet ist.
Supracervikale Hysterektomie
Die subtotale oder teilweise Gebärmutterentfernung (nur der Gebärmutterkörper wird entfernt, der Gebärmutterhals wird belassen).
Hauptindikationen für eine laparoskopische suprazervikale Hysterektomie sind Gebärmuttermyome (gutartige Muskeltumore) und eine Adenomyosis uteri interna (Vorwachsen der Gebärmutterschleimhaut in die Gebärmutterwand).
Laparaskopisch assistierte vaginale Hysterektomie
Entfernung der Gebärmutter durch die Scheide unter Kontrolle des Operationsverlaufes durch eine Bauchspiegelung (laparoskopisch assistierte vaginale Hysterektomie, LAVH)





